Arbeitsstunden

Liebe Klubmitglieder,

wie viele andere Vereine sind wir auf die aktive Teilnahme und Unterstützung unserer Mitglieder angewiesen.

Regelmäßig fallen viele Tätigkeiten an, die zur Aufrechterhaltung unseres Sportbetriebes, zur Bewahrung und Pflege des Vereinseigentums sowie zur Durchführung unserer Veranstaltungen notwendig sind. Wenn wir diese Tätigkeiten nicht aus eigenen Kräften selbst durchführen, müssen wir Leistungen extern vergeben und vergüten.

Daher wurde beschlossen, dass Arbeitsstunden wie folgt zu leisten sind:

Rudern – ausübende Mitglieder im Alter von 14-64 Jahren 10 Arbeitsstunden und von 65-69 Jahren 5 Arbeitsstunden pro Jahr oder ersatzweise 10,- € pro Stunde

Rugby – ausübende Mitglieder im Alter von 14-65 Jahren 10 Arbeitsstunden oder ersatzweise 8,- € pro Stunde.

Unterstützende (passive) Mitglieder müssen keinen Arbeitsdienst leisten. Funktionäre sind ebenfalls vom Arbeitsdienst ausgenommen. Sofern ein ausübendes Mitglied ausbildungs- oder berufsbedingt über einen längeren Zeitraum nicht in der Region wohnt, werden keine Arbeitsstunden erhoben.

Sonderregelung für 2020/21: Aufgrund der Corona-Verordnungen, die auch unser Klubleben einschränkten, fanden kaum Veranstaltungen (Regatta, Anrudern etc.) statt. Folglich hat sich der Erweiterte Vorstand darauf verständigt, die Arbeitsstunden für ausübende Mitglieder für 2020 entfallen zu lassen und für 2021 zu halbieren. Bereits in 2020 geleistete Arbeitsstunden werden auf 2021 übertragen. Mitglieder von 14-65 Jahren sollten demnach 5 Arbeitsstunden für 2020 und 2021 leisten, 65-69-Jährige 2,5 Stunden.

Aktivitäten und Veranstaltungen, für die wir aktuell Unterstützung suchen, finden sich in dieser Tabelle. Bitte melden Sie sich bei den genannten Ansprechpartnern.

Die geleisteten Arbeitsstunden bitte formlos mit Bestätigung durch die zuständigen Bereichsleiter oder Vorstandsmitglieder per e-mail an Edda Schmid (kassehrk1872.de) schicken.