Gültig ab 1. Juli

Liebe Klubmitglieder,

laut der aktuellen Corona-Verordnung Sport gilt ab dem 1. Juli: In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.

Für uns bedeutet dies, dass wir in allen Mannschaftsbooten rudern dürfen. 

Regeln

Für den Sportbetrieb bzw. den Aufenthalt im Klubhaus sind folgende Punkte zu beachten:

  • Nach dem Rudern sind die Rudergriffe zu reinigen/ desinfizieren.
  • Umkleideräume und Duschen können gleichzeitig nur von einer bestimmten Personenzahl genutzt werden:
    • Herrenumkleide:  8 Personen
    • Herrendusche:      2 Personen
    • Damenumkleide:  6 Personen
    • Damendusche:      2 Personen
  • Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
  • Im Kraftraum dürfen maximal 6 Personen Voraussetzungen:
  1. Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden.
  2. Für ausreichende Belüftung sorgen.
  3. Nutzung Handtuch als Unterlage
  • Ergometer-Rudern bitte nur auf dem Steg (Abstand 3 m). Nur bei Regen mit max. 4 Personen je Halle bei geöffneten Hallentoren und Fenstern. Nach dem Rudern sind die Rudergriffe zu desinfizieren.
  • Die Mitglieder müssen im Bootshaus untereinander selbst zwingend sicherstellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
  • Zusätzlich muss durch Öffnen von Fenstern und Türen für eine gute Luftzirkulation gesorgt werden.
  • Mund-Nasenmaske ist Pflicht bei Gruppenbildung mit Abstand kleiner 1,5 m, z.B. gemeinsames Tragen von Booten, Treffen in Bootshalle oder Nutzung der WC-Räume.
  • Eigenes Handdesinfektionsmittel mitbringen

Von der Teilnahme am Ruderbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Zur eventuellen Nachverfolgung von Kontakten müssen folgende Punkte eingehalten werden:

  • Vor Aufnahme des Trainings muss eine einmalige Registrierung mit
    aktuellen Kontaktdaten erfolgen.
    Hierzu liegen Formulare am Fahrtenbuch-PC aus. Ebenso ist ein Download von der Homepage möglich. Ohne die folgende Freigabe durch unseren Vizepräsidenten Sport darf niemand am Sportbetrieb teilnehmen!
  • Für Rudertermine auf dem Wasser erfolgt entsprechend Ruderordnung ein Eintrag in unser Fahrtenbuch. Die geplanten Kraftraum- und Ergometertermine und müssen vorab in einem Anmeldesystem eingetragen werden

Hinweise

Der Vorstand hat sich entschieden, keine klubinternen Einschränken, die über die Regelungen der Landesregierung und der Stadt Heidelberg hinausgehen, vorzugeben. Jedoch weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine Übertragungsmöglichkeit von Corona-Viren über Aerosole aus der Atemluft in Mannschaftsbooten oder beim Krafttraining in geschlossenen Räumen im Grundsatz besteht. Wer sich für die Ausbreitung von Atem-Aerosolen bei Sport interessiert, findet hier Details. Aktuelle Beurteilung des RKI: „Auch wenn eine abschließende Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt schwierig ist, weisen die bisherigen Untersuchungen insgesamt darauf hin, dass SARS-CoV-2-Viren über Aerosole auch im normalen gesellschaftlichen Umgang übertragen werden können.“

Die Teilnahme am Sportbetrieb in Mannschaftsbooten oder am Krafttraining obliegt jedem Mitglied in eigener Entscheidung und Verantwortung. Für unsere minderjährigen Sportler ist eine formlose Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Liebe Klubmitglieder, wir bitten Euch um Verständnis für die gesamten Maßnahmen. Wir alle wissen, dass es auf unser Verhalten ankommt und in unserer Verantwortung liegt, uns entsprechend der allgemein bekannten Hygiene- und Abstandsregeln sowie den aktuellen HRK-Regeln im Ruderbetrieb zu verhalten.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

(01.07.2020)

Weitere Informationen und Links

Warum muss ich mich vorab einmalig zum Ruderbetrieb anmelden?

Der HRK muss im Infektionsfall die Aufenthalte und Kontakte seiner Sportler mit aktuellen Adress- und Kontaktdaten nachweisen können. Die Daten unserer Mitgliederdatei sind eventuell nicht mehr aktuell. Weiterhin möchten unsere Verantwortlichen einen Überblick haben, wer unter den aktuellen Bedingungen am Ruderbetrieb teilnimmt. Mit der Anmeldung müssen die aktuellen Richtlinien des HRK bestätigt werden. Für Minderjährige müssen die Eltern unterschreiben.

Wie sieht die Hygiene aus? Muss ich Angst haben vor Schmierinfektionen an den Rudergriffen?

Die Rudergriffe müssen nach dem Rudern mit Flüssigseife abgewaschen oder desinfiziert werden.

Kann ich nach dem Sport die Duschen des Klubs wie gewohnt nutzen?

Die Sanitäranlagen, wie Duschen und Umkleidekabinen sind ab dem 1. Juli wieder geöffnet. Die erforderliche Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m führt zu einer Begrenzung der Personenzahl je Raum.

Darf ich Ergo fahren?

Jein. Im Bootshaus ist dies nur bei Regen erlaubt. Allerdings darf man das Ergo draußen im Freien (auf dem Rudersteg mit einem Mindestabstand von 3 m) fahren. Auch hier gilt eine pflichtbewusste Reinigung des Geräts vor und nach dem Training. Eine Anmeldung ist ebenfalls erforderlich, da der HRK eine Nachverfolgbarkeit gewährleisten muss.

Wie melde ich die Nutzung eines Bootes, eines Ergometers oder des Kraftraums an?

Eine Bootsnutzung wird wie in der Vergangenheit in unserem elektronischen Fahrtenbuch eingetragen. Für den Kraftraum und für Ergometer gibt ein Kalendersystem, in dem man sich eintragen muss.  Link

Wie lange im Voraus muss ich mich im Kalendersystem anmelden? Gibt es eine Deadline/Bestätigung?

Das Verfahren läuft nach dem Prinzip „first come, first served“. Es gibt eine Bestätigung via Mail.

Muss ich Mundschutz während des Ruderns tragen?

Nein. Aber Mund-Nasenmaske ist Pflicht bei Gruppenbildung, z.B. gemeinsames Tragen von Booten mit Abstand kleiner 1,5 m oder Treffen in Bootshalle.

Mit der neuen CoronaVO vom 23. Juni und der Corona-Verordnung Sport vom 25. Juni hat die Landesregierung Sport unter Auflagen gestattet.