Gültig ab 1. Juli
Liebe Klubmitglieder,
laut der aktuellen Corona-Verordnung Sport gilt ab dem 1. Juli: In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
Für uns bedeutet dies, dass wir in allen Mannschaftsbooten rudern dürfen.
Regeln
Für den Sportbetrieb bzw. den Aufenthalt im Klubhaus sind folgende Punkte zu beachten:
- Nach dem Rudern sind die Rudergriffe zu reinigen/ desinfizieren.
- Umkleideräume und Duschen können gleichzeitig nur von einer bestimmten Personenzahl genutzt werden:
- Herrenumkleide: 8 Personen
- Herrendusche: 2 Personen
- Damenumkleide: 6 Personen
- Damendusche: 2 Personen
- Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
- Im Kraftraum dürfen maximal 6 Personen Voraussetzungen:
- Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden.
- Für ausreichende Belüftung sorgen.
- Nutzung Handtuch als Unterlage
- Ergometer-Rudern bitte nur auf dem Steg (Abstand 3 m). Nur bei Regen mit max. 4 Personen je Halle bei geöffneten Hallentoren und Fenstern. Nach dem Rudern sind die Rudergriffe zu desinfizieren.
- Die Mitglieder müssen im Bootshaus untereinander selbst zwingend sicherstellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
- Zusätzlich muss durch Öffnen von Fenstern und Türen für eine gute Luftzirkulation gesorgt werden.
- Mund-Nasenmaske ist Pflicht bei Gruppenbildung mit Abstand kleiner 1,5 m, z.B. gemeinsames Tragen von Booten, Treffen in Bootshalle oder Nutzung der WC-Räume.
- Eigenes Handdesinfektionsmittel mitbringen
Von der Teilnahme am Ruderbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
Zur eventuellen Nachverfolgung von Kontakten müssen folgende Punkte eingehalten werden:
- Vor Aufnahme des Trainings muss eine einmalige Registrierung mit
aktuellen Kontaktdaten erfolgen. Hierzu liegen Formulare am Fahrtenbuch-PC aus. Ebenso ist ein Download von der Homepage möglich. Ohne die folgende Freigabe durch unseren Vizepräsidenten Sport darf niemand am Sportbetrieb teilnehmen! - Für Rudertermine auf dem Wasser erfolgt entsprechend Ruderordnung ein Eintrag in unser Fahrtenbuch. Die geplanten Kraftraum- und Ergometertermine und müssen vorab in einem Anmeldesystem eingetragen werden
Hinweise
Der Vorstand hat sich entschieden, keine klubinternen Einschränken, die über die Regelungen der Landesregierung und der Stadt Heidelberg hinausgehen, vorzugeben. Jedoch weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine Übertragungsmöglichkeit von Corona-Viren über Aerosole aus der Atemluft in Mannschaftsbooten oder beim Krafttraining in geschlossenen Räumen im Grundsatz besteht. Wer sich für die Ausbreitung von Atem-Aerosolen bei Sport interessiert, findet hier Details. Aktuelle Beurteilung des RKI: „Auch wenn eine abschließende Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt schwierig ist, weisen die bisherigen Untersuchungen insgesamt darauf hin, dass SARS-CoV-2-Viren über Aerosole auch im normalen gesellschaftlichen Umgang übertragen werden können.“
Die Teilnahme am Sportbetrieb in Mannschaftsbooten oder am Krafttraining obliegt jedem Mitglied in eigener Entscheidung und Verantwortung. Für unsere minderjährigen Sportler ist eine formlose Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Liebe Klubmitglieder, wir bitten Euch um Verständnis für die gesamten Maßnahmen. Wir alle wissen, dass es auf unser Verhalten ankommt und in unserer Verantwortung liegt, uns entsprechend der allgemein bekannten Hygiene- und Abstandsregeln sowie den aktuellen HRK-Regeln im Ruderbetrieb zu verhalten.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
(01.07.2020)